Unser Kinderschutzhaus

Erreichbarkeit

Telefon: 04121 – 26 11 841
Fax: 04121 – 26 11 903

Email: kisch@perspektive-jugendhilfe.de

Das Kinderschutzhaus,

als stationäres Angebot für Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen aus dem Kreis Pinneberg, liegt zentral erreichbar in Elmshorn.

Wir bieten im Kinderschutzhaus Schulkindern und Jugendlichen bis zur Volljährigkeit in akuten Notlagen und Krisensituationen ein Zuhause, in dem sie Sicherheit, Zuverlässigkeit, Verständnis und Geborgenheit finden können.

Zu jeder Tages- und Nachtzeit garantieren wir die unmittelbare Aufnahme und gewährleisten ein pädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot auch zu Zeiten, in denen andere Hilfeeinrichtungen nicht erreicht werden können. Eine Inobhutnahme findet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des § 42 SGB VIII statt.

Die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen finden Schutz in einer Situation, in der ihr Wohl gefährdet ist. Eine Kindeswohlgefährdung liegt z.B. vor, wenn Kinder und Jugendliche:

  • vernachlässigt werden
  • sich in familiären Konfliktsituationen befinden
  • körperliche und/oder seelische Misshandlungen erleben
  • keinen festen Wohnsitz haben und Obdachlosigkeit droht
  • sexuellem Missbrauch ausgesetzt sind

Die Stabilisierung des Kindes und/oder des Jugendlichen ist die Grundlage für die weitere Arbeit an der Krisenbewältigung. Die Faktoren Ruhe, Schutz und Versorgung unterstützen diesen Prozess. Eine annehmende, liebevolle Begleitung zur Bewältigung der Krisensituation wird angeboten. Es geht darum, Ressourcen offen zu legen und zu fördern und somit das Selbsthilfepotential zu aktivieren:

  • Förderung der Handlungsfähigkeit
  • Förderung der Kommunikationsfähigkeit
  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Strukturierung des Alltags

Die Kinder und Jugendlichen werden auf ihre zukünftige Situation, sei es die Rückkehr in das bisherige oder der Eintritt in ein neues Lebensumfeld, vorbereitet.

Die in der pädagogischen Arbeit gesetzten Ziele sind vielfach nur im gemeinsamen Handeln mit anderen Personen, Diensten und Einrichtungen zu erreichen. Hierzu zählt die konstruktive Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Verwandten, mit den Vertretern der Jugendämter, Schulen und Ausbildungsstätten und weiteren Einrichtungen vor Ort.