Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII)
Ziel aller Unterstützungsangebote ist, die Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken, um den Hilfesuchenden im Alter von 21 – 27 Jahren die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen und zu sichern. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Informationsgespräch unter untenstehender Telefonnummer.
Das Ziel der Betreuung ist die Überwindung besonderer Lebensverhältnisse, die mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, d.h. die Förderung der individuellen Lebensgestaltung in eigenem Wohnraum. Entsprechend gilt diese Unterstützung für Wohnungslose oder ordnungsrechtlich mit Wohnraum versorgte Erwachsene, um eine eigene Wohnung anmieten zu können. Das Ziel aller Interventionen ist die Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken, um den Hilfesuchenden die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen und zu sichern. Aus diesem Grund sollen defizitäre Sozial- und Kommunikationsstörungen aufgearbeitet und Verhaltensweisen modifiziert werden, sodass sich die jungen Erwachsenen den Anforderungen der Gesellschaft stellen können und sich Grundlagen für eine Lebens-Perspektive schaffen.
Voraussetzung für die Einleitung der Hilfe ist eine Motivation des Hilfesuchenden, die besonderen Lebensverhältnisse mit den sozialen Schwierigkeiten verändern zu wollen. Zum Beispiel bei
a) fehlender oder nicht ausreichender Wohnung,
b) ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage,
c) gewaltgeprägten Lebensverhältnissen,
d) Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung,
e) oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.
Diese genannten besonderen Lebensverhältnisse müssen derart mit den sozialen Schwierigkeiten verbunden sein, dass die Überwindung der besonderen Lebensverhältnisse auch die Überwindung der sozialen Schwierigkeiten erfordert.
Konzept zur ambulanten Betreuung von Erwachsenen mit seelischer Behinderung gem. §§ 53, 54 SGB XII
Die gemeinnützige PERSPEKTIVE GmbH bietet ambulante Eingliederungshilfe zum selbständigen Wohnen (Betreutes Wohnen) für dauerhaft seelisch behinderte Menschen im Rahmen der §§ 53 und § 54 Sozialgesetzbuch XII an.
Es handelt sich um ein gemeindeintegriertes Hilfsangebot, das dem Nutzer ein Leben in der eigenen Wohnung in der Gemeinde ermöglicht.
Die ambulante Betreuung für psychisch erkrankte Menschen ist zu verstehen als aufsuchende, am Bedarf der Nutzer orientierte Betreuung und Begleitung, die ein breites Spektrum an Hilfestellungen zur sozialen Integration und weitestgehend eigenständiger Lebensführung anbietet (Hilfe zur Selbsthilfe).
Kontaktieren Sie uns gerne:
Telefon: 04121 – 261 430